Projekt kulturer.be
19.12.25
(ssg) Schloss Heidelberg bietet ein unvergleichliches Panorama – gerade an Silvester ist der Schlossgarten ein beliebter Anlaufpunkt für zahlreiche Menschen, um auf das neue Jahr anzustoßen und das Feuerwerk über der Stadt zu genießen. Zum Schutz von Menschen, Monument und Umwelt gilt im gesamten Schlossgarten für den Jahresübergang jedoch ein Feuerwerksverbot. Ein Sicherheitsdienst sorgt für die Einhaltung. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg bitten die Besucherinnen und Besucher um Verständnis.
Für Mensch und Monument
Schloss Heidelberg zählt zu den Aushängeschildern der Metropolregion Rhein-Neckar. Jeden Tag genießen tausende Besucherinnen und Besucher die Atmosphäre der romantischen Ruine und den weiten Ausblick, der sich hier bietet. Das ist auch an Silvester der Fall: Zum Jahreswechsel ist der Schlossgarten ein beliebter Ort, um das Feuerwerk über der Stadt und der Region zu genießen. Zum besseren Schutz der historischen Gebäude, des Schlossgartens und nicht zuletzt der Besucherinnen und Besucher gilt an Silvester und an Neujahr ein Feuerwerksverbot – das betrifft sowohl den Stückgarten als auch die Terrassen und die übrigen Teile des Schlossgartens. „Mit der Maßnahme wollen wir sowohl die Menschen als auch die historischen Gebäude schützen“, erklärt Silke Eichhorn, Leiterin der Schlossverwaltung Heidelberg. „Unsere Gäste können das Feuerwerk in der Stadt vom Schlossgarten aus genießen – aber selbst keine Knallkörper, Raketen oder Batterien entzünden.“ Ein Sicherheitsdienst ist vor Ort und kontrolliert die Einhaltung der Regel.
Auch die Umwelt bleibt geschützt
Neben der Sicherheit der Gäste und dem Schutz der historischen Gebäude möchte die Schlossverwaltung auch die Umwelt vor Verschmutzung durch Feuerwerkskörper bewahren. Der Sicherheitsdienst hält die Besucherinnen und Besucher zusätzlich dazu an, ihren Müll beim Verlassen des Geländes zu entsorgen oder mitzunehmen. So kann der Start ins neue Jahr unbeschwert gelingen. Schloss Heidelberg ist bis auf wenige Ausnahmen das ganze Jahr über geöffnet – so auch am letzten Tag des Jahres. Von 9.00 bis 14.00 Uhr können die Gäste am Mittwoch, 31. Dezember, den Schlosshof, den Altan, das Deutsche Apotheken-Museum und den Fasskeller entdecken. Der Schlossgarten ist frei zugänglich.
Positive Erfahrungen
Auch in anderen Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten gilt an Silvester ein Feuerwerksverbot. Die Regelung stieß bei den Besucherinnen und Besuchern von Schloss Solitude und der Grabkapelle auf dem Württemberg in Stuttgart in den letzten Jahren auf Verständnis. Ähnliche Feuerwerksverbote gibt es auch in vielen anderen Kommunen, die viel historische Bausubstanz besitzen, wie etwa in Tübingen oder Rottweil.
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